Berliner Gericht revidiert Urteil in Sachen Gebetsstreit
In Sachen Gebetsstreit hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nun ein Machtwort gesprochen – demnach dürfen Lehrer den Schülern verbieten, außerhalb des Religionsunterrichts zu beten. Damit ist die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben, der besagte dass Schüler jederzeit ihrer vermeintlichen Gebetspflicht nachgehen können – eine Berliner Schule hatte eigens dafür sogar einen Gebetsraum eingerichtet, damit die Gebete nicht in aller Öffentlichkeit stattfinden. Geklagt hatte ein Schüler, weil ihm das regelmäßige Sprechen der Gebetssuren von seiner Schule verboten wurde.
Diese Ritualhandlung müssen islamische Schüler nun also wieder Zuhause oder aber an anderen Versammlungsorten durchführen. Laut ZEIT Online gab es bezüglich des ersten Urteils auch den Vorwurf, dass sich die Richter voller Naivität dem Anspruch des radikalen Islam gebeugt hätten, immer weitere Teile des öffentlichen Raums zu besetzen – ihnen ist zu entgegnen, dass die Richter mit ihrem Urteil lediglich die im Grundgesetz verankerte Glaubensfreiheit verteidigt haben. Letztlich ist diese Frage nur schwer klar und eindeutig zu beantworten. Ein Bericht der ZEIT Online durchleuchtet dieses Thema mit seinen verschiedenen Facetten jedoch ziemlich umfassend.
