Kirchenaustritt – Entweder ganz, oder gar nicht

Eine Urteil beweist nun, dass auch der spirituelle Nutzen von Religion durchaus seinen Preis hat: Der ehemalige Kirchenrechtler Hartmut Zapp gab beim zuständigen Standesamt an, nur noch der spirituellen Gemeinschaft angehören zu wollen, nicht aber dem juristischen Konstrukt der katholischen Kirche bzw. der öffentlich-rechtlichen Körperschaft. Im Klartext bedeutet das, dass Zapp zwar nach wie vor noch katholisch sein, sich die Kirchensteuer aber sparen wollte. Das sah die Kirche natürlich gar nicht ein und zog vor das Freiburger Verwaltungsgericht – nachdem es erst gar nicht so schlecht aussah für Zapp kam es am Ende dann doch zu dem Urteil, dass nur die Kirche selbst darüber zu entscheiden hat, ob es eine Mitgliedschaft ohne Kirchensteuerpflicht geben kann – und das bedeutet in der Folge, dass Körperschaft und Glaubensgemeinschaft nicht getrennt werden kann und der Kirchenaustritt von Zapp somit ungültig sei.

Das heißt also für alle anderen, die sich ebenfalls mit diesem Gedanken tragen: ganz austreten oder garnicht. Derzeit müssen 8 bis 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer an die Kirche gezahlt werden. Das Finanzamt kassiert das Geld zwar ein, verteilt es dann jedoch an die Kirchen. Das Thema Kirchensteuer wird aber vermutlich auch weiterhin aktuell bleiben, denn es gibt immer mehr Menschen, die es nicht einsehen, für ihren Glauben zahlen zu müssen. Zumal das auch eigentlich den tief verankerten Botschaften und Werten der Kirche widerspricht.

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